Allgemeine Geschäftsbedingungen

LFB Lengeder Fensterbau GmbH, Vechelder Straße 19, 38268 Lengede-Broistedt

  1. Geltungsbereich der Bedingungen
    1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge und gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, selbst wenn Sie nicht explizit vereinbart werden.
    2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung. Mit Rücksendung der Auftragsbestätigung oder der ersten Zahlung des Kaufpreises gelten die Bedingungen als anerkannt, auch wenn der Käufer diesen vorher widersprochen hatte.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn sie sind gesondert als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine Annahmefrist.
    2. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung, die Auslieferung von Ware oder Ausführung von Arbeiten auf die Bestellung des Käufers zu Stande.
    3. Angaben in den Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Abänderungen, Nebenabreden, sonstige Abmachungen oder Zusicherungen sind für uns unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die von uns angegeben Preise gelten ab Firmensitz in Lengede. Lieferung, Montage oder Verpackung wird gesondert ausgewiesen, wenn keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Da es sich um speziell angefertigte Elemente handelt, werden 50 % der Materialkosten als Sicherheit bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50 % werden bei Lieferung der Ware abgerechnet.
    3. Bei Montagekosten werden diese erst nach Abschluss der Arbeiten abgerechnet. Zahlungsziel hierbei beträgt 8 Tage, sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung vereinbart.
    4. Die LFB Lengeder Fensterbau GmbH behält es sich vor, bei größeren Bauabschnitten oder in Absprache mit dem AG, für die Montage Abschlagsrechnungen zu stellen.
  4. Lieferzeit, Transport, Abnahme
    1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferung und Leistungen gelten stets nur annähernd und vereinbarte Lieferzeiten gelten noch bei Überschreitung um 4 Wochen als eingehalten. Es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt wurden.
    2. Die Lieferfrist beginnt erst, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt, die Vertragspartner sich über alle Bedingungen einig und der Zahlungseingang der Vorauszahlung eingegangen sind.
    3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder Lieferverzögerungen soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben.
    4. Sofern diese Ereignisse (Ziff. IV 3.) uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschwert oder unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt von Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme nicht zumutbar ist, kann der AG durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns zurück treten. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Rücktritts sind ausgeschlossen.
    5. Bei Lieferung auf die Baustelle hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass die Ware sofort übergeben und abgenommen werden kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als vollständig abgenommen.
  5. Montage
    1. Die von uns angebotenen Preise gelten ohne Montage, außer es ist gesondert vereinbart.
    2. 2. Die Montage erfolgt nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik, sowie zugelassenen Montagemitteln und wird von geschultem Personal durchgeführt.
    3. Der AG übernimmt das Risiko, falls Schäden am Putz, Mauerwerk entstehen sollten, auch dann, wenn seitens der Monteure leichte Fahrlässigkeit vorliegt. Insbesondere gilt die Bestimmung für die Demontage alter Fenster- und Türelemente und Neumontage von Rollladen zum nachträglichen Einbau. Soweit die Montage enthalten ist, setzen diese Kosten eine normale Montage voraus. Bei Auftreten von Schwierigkeiten, die, um eine Montage überhaupt zu ermöglichen, Zusatzleistungen erforderlich machen wie z.B. Schweißarbeiten, Stemm-, Mauer-, Beton- oder Schlosserarbeiten usw., kann für diese Mehrarbeiten eine angemessene Vergütung gefordert werden.
    4. Bei Klein- und Reparaturarbeiten werden diese nach Aufwand abgerechnet. Hierbei fällt für einen Monteur ein Stundensatz von 45,00 € netto zzgl. MwSt. an. Bei Aufträgen nach Aufwand wird die erste Stunde für einen Mitarbeiter voll berechnet. Sollten zwei oder mehr Mitarbeiter notwendig werden, wird nur die erste halbe Stunde pro Mitarbeiter voll abgerechnet. Länger andauernde Arbeiten werden in Schritten von 15 Minuten berechnet. Anfahrtskosten werden gestaffelt nach Entfernung als Pauschale in Rechnung gestellt.
  6. Gewährleistung, Zusicherung von Eigenschaften
    1. Die von uns gelieferten Waren oder ausgeführten Arbeiten sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Reklamationen hinsichtlich offensichtlicher Mängel haben spätestens nach Abnahme zu erfolgen. Alle Reklamationen sind schriftlich vorzunehmen.
    2. Die Gewährleistungsfrist für Fenster und Haustüren beträgt 2 Jahre, jedoch für Beschlagteile und elektrotechnisches Zubehör 6 Monate, gerechnet jeweils ab Gefahrenübergang. Für Gläser und Oberflächen kann keine Gewährleistungen übernommen werden.
    3. Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar. Dies gilt auch für Abweichungen von Prospekt- oder Katalogabbildungen.
    4. Wir leisten Gewähr durch kostenlose Neulieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Der Besteller ist nicht berechtigt, Änderungen oder Nachbesserungen ohne unsere vorherige Zustimmung selbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Schäden, die durch nicht genehmigte Änderungen oder Nachbesserungen verursacht werden, gehen nicht zu unseren Lasten.
    5. Eigenschaften gelten nur dann als "zugesichert" oder "garantiert", wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Mündliche oder schriftliche Angaben in Angeboten oder Prospekten über die Beschaffenheit unserer Leistungen beschreiben die Leistung nur und stellen keine Zusicherung einer Eigenschaft dar.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Die verkauften Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller in unserem Eigentum.
    2. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
    3. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
    4. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlungen unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
  8. Datenschutz
    1. Die personenbezogenen Daten des Interessenten (Angaben zur Anfrage und Kontaktdaten) werden nur an die Anbieter weitergeleitet, wenn der Interessent hierzu seine Zustimmung erteilt hat. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte ist ausgeschlossen.
    2. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten erfolgt ausschließlich nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lengede.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Sollte einer dieser Bestimmungen ganz oder teilweise der Rechtsunwirksamkeit sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages doch wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 11/2018

AGB zum Download (PDF)